LEISTUNGEN

Ich biete Ihnen sowohl kassenärztliche Leistungen sowie privatärztliche Leistungen an.

 

Warum eine Trennung?

 

Der Kassenarzt ist an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Er bekommt seitens der Krankenkassen ein Budget an das er sich halten muss. Privatärztliche Tätigkeiten sind nicht an Beschränkungen oder Auflagen der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Hierbei müssen sie zum Beispiel keine Budgets beachten, sondern können frei verordnen und behandeln, so wie sie es zur Behandlung ihrer Patienten für notwendig und richtig erachten.

Als Patient eines Privatarztes müssen Sie nicht unbedingt privatversichert sein, sie können die Behandlung auch selbst bezahlen (Selbstzahler).

Manche Ärzte haben keine Zulassung als Vertragsarzt erhalten. Das hat nichts mit ihrer Qualifikation zu tun. Eine Zulassung kann allein daran scheitern, dass es keinen freien Arztsitz gibt obwohl der Bedarf bei den Patienten möglicherweise vorhanden ist (die Vergabe wird von den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung festgelegt) .

Sofern Sie die Behandlung privat als Selbstzahler beauftragen, rechnet der Privatarzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Hierfür wir ein Vertrag über die privatärztliche Behandlung abgeschlossen, der den Umfang und die gesetzlichen Vorgaben regelt.

Damit steht dem Privatarzt frei, den  Umfang der Diagnostik festzulegen, außerhalb der Budgetsteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

Folgende Leistungen können kassenärztlich bzw privatärztlich abgerechnet werden:


kassenärzliche Leistungen


- lungenärztliche Versorgung




privatärztliche Leistungen

      ( privat versichert oder Selbstzahler)


- lungenärztliche Versorgung sowie

- kardiologische und internistische     

   Versorgung

 

  Privatsprechstunde Donnerstags und Freitags sowie

  nach Vereinbarung